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Pflicht in Niedersachsen: Hundehalterhaftpflicht & Sachkunde

Als Versicherungsmakler in Hildesheim werde ich häufig von frischgebackenen Hundehaltern kontaktiert, die von den rechtlichen Vorgaben in unserem Bundesland überrascht werden. In Niedersachsen gilt seit Jahren eine strikte gesetzliche Pflicht zur Hundehalterhaftpflicht – und das ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes.

Viele Hundehalter aus Hildesheim und dem Landkreis glauben, dass eine Standard-Privathaftpflicht ausreicht. Das is ein gefährlicher Irrtum. Richtet der eigene Hund einen Schaden an – sei es ein Verkehrsunfall durch das Erschrecken eines Fahrzeugs oder eine Rauferei im Park –, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen.

Nachdem wir im vorherigen Beitrag über die steigenden Tierarztkosten gesprochen haben, betrifft die Haftpflicht die wirtschaftliche Absicherung nach außen. Wichtig sind hierbei Details: Sind Mietsachschäden abgedeckt? Wie sieht es mit dem Ausführen ohne Leine oder der Betreuung durch Freunde aus?

Die gesetzliche Pflicht ist das eine, ein lückenloser Schutz das andere. Eine vorausschauende Beratung sorgt dafür, dass die Police nicht nur dem Gesetz entspricht, sondern auch reale Haftungsrisiken zuverlässig abdeckt.