Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Gewerbehaftpflichtversicherung genannt, schützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gegen Personen-, Sach- und unter Umständen auch Vermögensschäden. Schäden, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit (auch von Mitarbeitern), gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, können schnell in die Millionen gehen und sollten entsprechend abgedeckt sein.
Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten ab. Sie richtet sich an Selbstständige und Unternehmer, deren Kernaufgabe in der Beratung von Kunden, Auftraggebern und Mandanten liegt.
Für manche Berufsgruppen — unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater — ist eine Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des hohen Berufsrisikos sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für beratende Berufe eine der wichtigsten Absicherungen. Kommt es beispielsweise durch Fehlberatung zu finanziellen Schäden für Kunden, Mandanten oder Patienten, werden diese durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert.
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Wer Veranstaltungen ausrichtet, sollte sich absichern. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine relativ kleine Firmenfeier oder eine groß geplante Podiumsdiskussion handelt. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung sichert Schäden im Rahmen einer Veranstaltung an außenstehenden Dritten oder deren Eigentum ab. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Veranstaltung auch gegen Ausfall abzusichern.
IT-Haftpflicht
Die IT-Haftpflichtversicherung bietet einen optimal auf die Bedürfnisse der Branche abgestimmten Haftpflichtschutz. Im Gegensatz zur klassischen Betriebshaftpflicht werden dabei vor allem reine Vermögensschäden abgesichert, die in der IT-Branche besonders häufig vorkommen.
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung — auch Directors-&-Officers-Versicherung genannt — schützt Manager und Führungskräfte vor den finanziellen Folgen einer Fehlentscheidung.
