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Frachtführerversicherung

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung sichert Frachtführer bei der Beförderung fremder Waren ab. Werden zur Frachtbeförderung Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eingesetzt, ist eine derartige Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

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